Verantwortung in der Lieferkette

Die Fritzmeier-Ethikprinzipien gelten nicht nur bis zum Werkstor, sondern wirken in die gesamte Lieferkette von Fritzmeier hinein.

Die Geschäftsleitung der Georg Fritzmeier GmbH & Co. KG hat deshalb mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Grundsatzerklärung nach dem Lieferketten Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) abgegeben. Diese gilt für die Georg Fritzmeier GmbH & Co. KG und die darin benannten konzernangehörigen Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 3 LkSG.

Die Unternehmen der Fritzmeier-Gruppe arbeiten hiernach ausschließlich mit Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern zusammen, deren Grundwerte und Engagement für ethisches Geschäftsverhalten mit den Fritzmeier-Ethikprinzipien übereinstimmen, einschließlich der Anforderungen des Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fritzmeier-Gruppe.

Um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erkennen, hat Fritzmeier zudem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es Hinweisgebern ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Fritzmeier im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind. Beschwerden können eingereicht werden über das Hinweisgeber-Portal (https://fritzmeier.meldung.clarius.legal/). Sie werden vertraulich behandelt und nach Maßgabe der von Fritzmeier hierfür geschaffenen Verfahrensordnung durch ein unabhängiges Gremium bearbeitet.

Den Jahresbericht zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz für das am 30.06.2024 beendete Geschäftsjahr (Rumpf-Berichtszeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2024), den Fritzmeier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht hat, finden Sie hier